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asbestAsbestsanierung nach TRGS 519
Wir arbeiten mit ausgebildetem
 Fachpersonal an der Hartasbest Sanierung


AsbesstIn der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrenstoffe) sind die besonderen Schutzmaßnahmen bei Abbruch-, Sanierungs-, und Instandhaltungsarbeiten von Asbest und asbesthaltigen Gefahrenstoffen sowie der Entsorgung definiert.
Im Falle einer Asbestverunreinigung dürfen die betroffenen Materialien auf keinen Fall selbst entfernt werden!
Ist eine Entsorgung asbesthaltiger Materialien notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 beauftragt werden, die über das entsprechende Know-how, aber auch die technische Ausrüstung und Sicherheitseinrichtung verfügen. Wir sind Ihr Ansprechpartner für die fachgerechte Asbestsanierung Ihres Daches (Wellplatten, Eternit).